Wissenschaftlicher Abend: Grundrechtsschutz am Beispiel der Freiheit


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Grundrechtsdebatten standen selten so im Zentrum des öffentlichen Diskurses wie in den vergangenen beiden Jahren. Auch so manche Budendebatte wurde insbesondere über das Grundrecht auf Freiheit schon geführt. Das erscheint im studentenhistorischen Kontext nicht verwunderlich, sind Studentenverbindungen doch untrennbar mit den erkämpften Grund- und Freiheitsrechten verbunden.

Wir wollten es aber nicht bei einer Laiendiskussion belassen und haben einen der profundesten Experten für Grundrechte eingeladen uns das Thema näher zu bringen.

Er wird aus seiner praktischen Erfahrung über den Grundrechtschutz und die Rolle des Verfassungsgerichtshofes dabei berichten und mit uns darüber diskutieren.

Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger (R-J), geboren am 12. Juni 1947 in Gmunden war von 1984 bis 1995 Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt (ab 1992 Sektionschef) und ab 1995 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs. Im Mai 2008 wurde er zu dessen Präsidenten und blieb dies bis zu seinem Ausscheiden aus dem VfGH Ende 2017. Er war Vorsitzender des Menschenrechtsbeirates beim Bundesministerium für Inneres 1999–2003 und ist Träger des Großen Goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik.

 

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